Treuhand Finanzbuchhaltung
Einrichten und führen von Finanzbuchhaltungen Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen Inkl. Auswertungen und Beratungen Budgetierungen
Debitoren- resp. Kreditorenbuchhaltung
Einrichten und führen von Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltungen Mahnwesen Erstellen der MWSt-Abrechnungen Kreditorenzahlungen (auf Wunsch)
Lohnbuchhaltung
Einrichten und führen der Lohnbuchhaltung inkl. Personaladministration Erstellen der Jahresendabrechnungen
Revisionen
Durchführung von Revisionen im sinne der aktienrechtlichen und statutarischen Vorschriften
Steuern
Ausarbeiten von Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen, inkl. Rückforderung von VSt Vertretung vor Steuerbehörden Prüfen von Steuerabrechnungen Steuerberatung Steuerplanung
Betriebsberatungen
Beratung bei der Wahl der Rechtsform Erstellen von Statuten, Sacheinlageverträgen Beratung und Vorbereitung von Umwandlungen
Inkasso
Gütliches und rechtliches Inkasso Verlustschein-Realisierung
Neues Steuergesetz Kanton Aargau per 01.01.2001
Wechsel von der zweijährigen Vergangenheitsbemessung zur einjährigen Gegenwartsbemessung
100% Besteuerung der AHV/IV-Renten (alt 80%)
Einführung von Quellensteuern auf Renten oder Kapitalzahlungen an im Ausland wohnhafte Personen
Erhöhung des Kinderabzuges auf Sfr. 8'000.00
Kinderbetreuungskosten können neu in Abzug gebracht werden
Neu Vollsplitting Treuhand
Wegfall des Lohnausweisabzuges
Befreiung von Erbschafts- und Treuhand Schenkungssteuern an die direkten Nachkommen
KEINE Strafffreiheit mehr bei der Selbstanzeige Treuhand der Nachbesteuerung
Übergang Natürliche Personen
Für die Steuerperiode 2001 werden nach dem Treuhand Jahressteuerverfahren und der Bemessungslücke für die Jahre 1999 und 2000 erhoben. Die ausserordentlichen Einkünfte abzüglich ausserordentliche Aufwendungen werden mit einer gesonderten Jahressteuer erhoben. Die direkte Bundessteuer wird aufgrund der Bemessungsjahre 1999/2000 erhoben. Jedoch wird hier die Voreinschätzung für das Differenzsteuerverfahren (die Höhe der beiden Jahre ist für das Steuerjahr 2001 massgebend) vorgenommen.
Übergang juristische Personen
Hier ist die Bemessungsgrundlage für die Treuhand Steuerperiode 2001 der durchschnittlich erzielte ordentliche Gewinn in den Jahren 1999, 2000 und 2001 plus die ausserordentlichen Erträge minus die ausserordentlichen Aufwendungen.
Neuer Satz der Mehrwertsteuer Treuhand per 01.01.2001
Folgende neuen Sätze sind Treuhand ab dem 01.01.2001 gültig:
7.6% alt 7.5%
2.4% alt 2.3%
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Inhaber /Geschäftsführer: Treuhandbüro
Lanter Françoise
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Seit Jahren bietet unser Unternehmen Treuhandbüro, weit über die Kantonsgrenzen hinaus, viele Dienste im Treuhandbereich an. Die uns übertragenen Arbeiten werden pünktlich und fachgerecht erledigt.
Durch entsprechende Beratung, Treuhandbüro Informationen und aussagefähige Entscheidungsgrundlagen sind wir eine wichtige Stütze bei auftauchenden Problemen jeder KMU.
Das Kosten-/Nutzenverhältnis Treuhandbüro stimmt mit unseren Dienstleistungen überein. Stellen Sie uns doch auf die Probe.
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